Sind Sie nicht der Verursacher eines Verkehrsunfalls, werden alle Kosten (u.a. für den Rechtsanwalt und die Wiederinstandsetzung Ihres Fahrzeugs) von der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers getragen. Bei der Ausstellung eines Schadengutachtens sind Ihnen erfahrene Dienstleister wie DEKRA, GTÜ oder TÜV gerne behilflich.
Die Dokumentation des Schadens an Ihrem Oldtimer erfolgt neutral und objektiv durch ausgewiesene Automobilexperten. Zusätzlich werden Sie über anfallende Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Oldtimers informiert.